Wer am ersten Tag des neuen Jahres keine unliebsamen Überraschungen erleben will, der sollte schon ein paar Tage vorher sein exklusives Fahrzeug einen gesicherten Unterstellplatz, besser aber noch eine Garage, gönnen. Feuerwerke, Böller, Tischfeuerwerke und Raketen können nämlich ungeheure Schäden anrichten, wenn diese ungesichert durch die Lüfte schwirren oder absichtlich an hochwertigen Fahrzeugen gezündet werden.
Bei sachgemäßer Anwendung auf freier Bahn richten derartige Geschosse in den wenigsten Fällen Schaden an. Doch in Großstädten und dort wo viele Autos parken, können Feuerwerkskörper häufig großen Sachschäden anrichten. Bekommt der Lack einen Treffer ab, und verglühen die Kracher direkt am Lack, wird die Oberfläche angegriffen. Funken und Schmauchspuren brennen sich in den Klarlack ein und Besitzer der Fahrzeuge erleben so häufig eine böse Überraschung.
Auch Cabrios mit ihren Stoffverdecken sind von herunterfallenden Krachern und Raketen betroffen. Vandalen legen gar Böller auf das Fahrzeugdach und brennen diese dann ab. Ein Loch im Verdeck ist dann oft das hässliche Resultat. Zwar haftet der Zünder der Rakete, doch dieser ist in den wenigsten Fällen noch zu ermitteln. Auch vergehen sich unliebsame Zeitgenossen an Fahrzeugen, indem sie Gegenstände abbrechen oder den Lack zerkratzen. Am Ende muß die eigene Vollkaskoversicherung bzw. die Teilkasko für den Schaden aufkommen.
Wir raten daher den Besitzern für ihre automobilen Schätzchen gesicherte Orte aufzusuchen. Am Besten eigenen sich natürlich Tiefgaragen und stabile Unterstände. Sind diese z.B. in Großstädten nicht verfügbar, sollte der Besitzer zumindest eine ruhige Seitenstraße für sein Automobil oder den Sportwagen suchen. Eventuell gibt es die Möglichkeit sein Fahrzeug auch in einem Parkhaus zwischenzuparken und so vor pyrotechnischen Spielereien abzusichern.
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